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Wer kann sich privat versichern?

Eine ganze Reihe von Personengruppen können in die private Krankenversicherung wechseln, bzw. sich privat versichern. Zum Beispiel alle Selbstständigen, Freiberufler und Beamte sowie Arbeiter und Angestellte, die über € 47.700,- brutto im Jahr verdienen und bereits seit 3 Jahren über der Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG) liegen.

Damit gilt für Arbeitnehmer:

Verdienst über JAEG seit Frühester Wechseltermin
2004 1.1.2007
2005 1.1.2008
2006 1.1.2009
2007 1.1.2010

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann sich trotzdem privat zusatzversichern und damit die Leistungen seiner gesetzlichen Krankenversicherung wesentlich aufbessern.